Bis zu 30.000 € Förderung pro Mitarbeiter für Weiterbildung
Der Staat übernimmt Lehrgangskosten und zahlt Lohnkostenzuschüsse, wenn Sie Ihre Mitarbeiter weiterbilden. Wir prüfen Ihren Anspruch, übernehmen die komplette Antragstellung und begleiten Sie bis zur Bewilligung.
- ✓ Ohne Rückzahlung
- ✓ Ohne Bürokratie für Sie
- ✓ Ergebnis in unter 2 Minuten
Modellrechnung für einen Betrieb unter 50 Beschäftigten (75 % Lohnkostenzuschuss, 100 % Lehrgangskosten). Ihre individuelle Summe berechnet der Fördercheck.
Der Staat bezahlt die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter – und deren Lohn gleich mit
Über das Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung Beschäftigter: Sie übernimmt Lehrgangskosten und zahlt einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Betriebsgröße.
Kleinbetriebe erhalten die maximale Förderung
Beschäftigte über 45: Lehrgangskosten zu 100 %
Beschäftigte über 45: Lehrgangskosten zu 100 %
Voraussetzungen u. a.: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Weiterbildung bei einem zugelassenen Träger, Umfang über 120 Stunden. Wir prüfen das für Sie – kostenfrei.
Was ist für Ihren Betrieb drin?
Grobe Schätzung mit zwei Angaben – das genaue Ergebnis inklusive ü45-Regel und Teilzeit liefert der Fördercheck.
Unverbindliche Modellrechnung. Über die tatsächliche Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.
In drei Schritten zur bewilligten Förderung
Fördercheck ausfüllen
Wenige Angaben zu Betrieb und Mitarbeitern – in unter 2 Minuten sehen Sie Ihr persönliches Förderpotenzial.
Kostenfreies Strategiegespräch
Ein Fördermittel-Experte prüft Ihre Angaben, beantwortet Ihre Fragen und plant mit Ihnen die passende Weiterbildung.
Wir übernehmen den Antrag
Von den Unterlagen über die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit bis zur Bewilligung – Sie haben keinerlei Papierkram.
Was Unternehmer uns am häufigsten fragen
Muss ich die Förderung zurückzahlen? +
Nein. Es handelt sich um einen Zuschuss der Agentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz – kein Kredit, keine Rückzahlung, keine versteckten Kosten.
Welche Unternehmen sind förderfähig? +
Grundsätzlich jedes Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – vom Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen. Die Förderquote hängt von der Betriebsgröße ab: Betriebe unter 50 Beschäftigten erhalten die höchsten Zuschüsse.
Fallen meine Mitarbeiter während der Weiterbildung aus? +
Nein. Die Weiterbildungen sind berufsbegleitend organisiert und werden auf den Arbeitsalltag abgestimmt. Für die Weiterbildungszeit erhalten Sie zusätzlich einen Lohnkostenzuschuss.
Wie viel Aufwand habe ich mit dem Antrag? +
Praktisch keinen. Wir bereiten alle Unterlagen vor, stimmen uns direkt mit der Agentur für Arbeit ab und begleiten den Prozess bis zur Bewilligung. Sie unterschreiben – wir kümmern uns um den Rest.
Was kostet die Beratung? +
Die Erstprüfung und das Strategiegespräch sind zu 100 % kostenfrei und unverbindlich. Sie sehen zuerst, was für Ihren Betrieb möglich ist – und entscheiden dann.
Wie schnell kann die Weiterbildung starten? +
Je nach Vorlauf der Agentur für Arbeit meist innerhalb weniger Wochen nach Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, den Fördercheck jetzt zu machen – die Bearbeitung braucht Vorlauf.
Finden Sie in 2 Minuten heraus, wie viel Förderung Ihrem Betrieb zusteht
Förderprogramme ändern sich – und Anträge brauchen Vorlauf. Sichern Sie sich Ihr Ergebnis jetzt.